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   VG Gera, 05.08.2002 - 1 K 465/01 GE   

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https://dejure.org/2002,34424
VG Gera, 05.08.2002 - 1 K 465/01 GE (https://dejure.org/2002,34424)
VG Gera, Entscheidung vom 05.08.2002 - 1 K 465/01 GE (https://dejure.org/2002,34424)
VG Gera, Entscheidung vom 05. August 2002 - 1 K 465/01 GE (https://dejure.org/2002,34424)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VG Gera, 05.08.2002 - 1 K 465/01
    Der Begriff der familiären - ehelichen - Lebensgemeinschaft fordert jedoch nicht unbedingt eine häusliche Gemeinschaft (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 C 28.96 und vom 9. Dezember 1997 - 1 C 19.96).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus VG Gera, 05.08.2002 - 1 K 465/01
    Der Begriff der familiären - ehelichen - Lebensgemeinschaft fordert jedoch nicht unbedingt eine häusliche Gemeinschaft (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 C 28.96 und vom 9. Dezember 1997 - 1 C 19.96).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1995 - 1 S 3605/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil im Falle einer bloßen

    Auszug aus VG Gera, 05.08.2002 - 1 K 465/01
    Die Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft gehört zu den nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz geschützten Privatsphäre der Ehegatten (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. März 1982, BVerwGE 45, S. 174) und berufliche oder sonstige Gründe, die nicht die ehelichen Bindungen als solche berühren, können auch das Leben in getrennten Wohnungen plausibel erscheinen lassen (vgl. VGH BW, Urteil vom 23. Januar 1996 - 13 S 507/95 und Beschluss vom 21. März 1995 - 1 S 3605/94, Weichert, NVwZ 1997, S. 1053 [1054]).
  • VG Meiningen, 26.02.2009 - 8 K 555/06

    Berufliche Rehabilitierung; berufliche Rehabilitierung; berufliche

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Verfahren 1 K 465/01 Me, 8 E 530/06 Me, 8 E 521/06 Me sowie der Behördenakten (6 Heftungen) verwiesen.
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